Verlegung und Auftragsabwicklung

Verlegehinweise zu Acrylharz, Epoxidharz sowie Polyurethanharzsysteme:

Massen und Flächen:

Die im Angebot aufgeführten Massen / Flächen wurden überschlägig ermittelt bzw. aufgrund Ihrer Angaben eingesetzt. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Massen / Flächen können wir nicht übernehmen. Abgerechnet wird nach Aufmaß.

Bauseitige Leistungen:

Für die Entsorgung des anfallenden Abfalls ist ein entsprechender Abfallcontainer für Baumischabfall (kein Sondermüll) zu Beginn der Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Die zu bearbeiteten Flächen müssen geräumt, besenrein, fettfrei sowie trocken sein. Sollten die Flächen nicht geräumt sein und für uns Wartezeiten entstehen oder Aus‐/Aufräumarbeiten durch uns nötig werden, so werden wir diese separat in Rechnung stellen. Ausreichende Beleuchtung (keine Strahler, Tageslicht ist nicht ausreichend) sowie folgende Stromanschlüsse müssen vorhanden sein: 1 x 400 Volt 63 Amp., 1 x 32 Amp., 1 x 16 Amp. CEE Anschluss und 3 Schuko‐Steckdosen. Bei der Verarbeitung von Epoxidharz oder Polyurethanharzsystemen muss der Unterboden eine Temperatur von mind. + 15° C aufweisen. Die Umgebungstemperatur darf 27 °C nicht überschreiten.

Mechanische Untergrundvorbereitung:

Unsere Arbeiten können nur Staubarm durchgeführt werden, beim Aufnehmen und Verladen des Schuttes entsteht in geringen Mengen Staub, hierfür und für damit eventuell verbundene Folgekosten wie z.B. das Auslösen von Rauchmeldern übernehmen wir keine Haftung. Die für die Vorarbeiten benötigten Maschinen können bauartbedingt ( Maße und Gewicht ) nur ebenerdig zum Einsatz kommen, bei Arbeiten unter oder über Niveau ist das Verbringen der Geräte durch z. B. Aufzug, Rampe, Kran oder ähnliches zu gewährleisten. Die maximale Kabellänge der Maschinen und Geräte beträgt 50 m. Wir übernehmen keine Haftung für Maschinen, maschinelle Anlagen, Einbauten und sonstige Gegenstände, die während unserer Arbeiten in den Räumen verbleiben, Sicherungsmaßnahmen müssen bauseits getroffen werden.

Mischplatz:

Zum Anmischen der Komponenten muss eine ebene Fläche im Innenbereich zur Verfügung stehen (min. 4 x 4 m). Dieser Bereich ist angrenzend an die zu Beschichtende Fläche so anzulegen, dass sie hindernisfrei mit Material bestückt werden kann und sinnvoll für den Beschichtungsablauf ist.

Während der Beschichtungsarbeiten:

Zum Zeitpunkt der Verlegung dürfen keine anderen Handwerker im Verlegebereich tätig sein. Es muss eine ausreichende Belüftung/Frischluftzufuhr gegeben sein. Offene Flammen sind während unserer Tätigkeit nicht zulässig. Eventuelle, zusätzlich nötige Ausbrucharbeiten sowie Ausgleichsarbeiten, die häufig erst nach den mechanischen Vorarbeiten festgestellt werden können, werden separat nach Aufwand berechnet.

Logistik:

Eventuell werden im Vorfeld der Verlegung Materialen angeliefert. Wir bitten Sie diese anzunehmen und trocken und vor Frost bzw. direkter Sonneneinstrahlung geschützt einzulagern.

Umgang mit der Beschichtung:

Bitte beachten Sie, dass wir bei nicht sachgemäßer Behandlung unserer Beschichtung mechanisch, thermisch sowie chemisch jegliche Gewährleistungsansprüche ausschließen.

Mechanische/Thermische Belastung:

Beim Einsatz von Staplern und Hubwägen ist extremes durchdrehen der Antriebsräder zu vermeiden, da es ansonsten zu Verschmelzungen kommen kann. Ferner ist zu beachten, dass an örtlich stark genutzten Bereichen, ein vorzeitiger mechanischer Verschleiß einsetzt. Es ist auch darauf zu achten, dass heißes Ablaufwasser über 70°C direkt in ein entsprechendes Entwässerungssystem zum Ablauf geleitet wird.

Chemische Belastung:

Keine alkoholhaltigen Reiniger verwenden, da es ansonsten zu Verfleckungen kommen kann. Reinigungsprodukte speziell für Kunstharzböden können Sie von uns beziehen

Optik:

Als Stand der Technik gilt, dass bei Acrylharzoberflächen paraffinbedingt Rollspuren entstehen können, die sich hauptsächlich in form von Glanzgradunterschieden / Streifenbildung bemerkbar machen. Das gleiche ist auch bei EP‐ oder PU Versiegelungen durch Applikationen mit Walzen möglich. Dies kann jedoch durch eine Einpflege merklich verbessert werden. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass bei Ausführung der Beschichtung in mehreren Abschnitten / Bauphasen es zu Farbunterschieden bedingt durch Lichteinflüsse und Materialchargen kommen kann. EP‐ und PU Gießharze sind als Beschichtungen / Versiegelungen in unifarbig, Wischtechnik oder als Chipsbelag in der Oberfläche nicht 100 % Kratzfest, je nach Einsatz wäre es zu empfehlen vorzubeugen durch z. B. im Bereich von Bürostühlen, Matten unterzulegen oder Tische und Stühle mit Filzschutz zu bekleben etc.. Bei EP‐ und PU‐Beschichtungen in Hochglanz werden je nach Lichteinfluss leichte Unebenheiten / Wellen sichtbar.
Während der Verlegearbeiten von Epoxidharz‐ oder Polyurethanharzbeschichtungen und auch in den Aushärtungsphasen zwischen den einzelnen Arbeitsgängen darf die Fläche nicht betreten werden. Bitte beachten Sie auch, dass z.B. durch geöffnete Fenster und Türen Verunreinigungen wie Staub, Insekten etc. auf die Fläche gelangen könnten, die dann in dem Belag eingeschlossen werden. Für derartige optische Mängel übernehmen wir keine Haftung.

Chemische Beständigkeit:

Die angegebenen Beständigkeiten beziehen sich auf den Erhalt der Funktionsfähigkeit des Belages und nicht auf evtl. auftretende Verfärbungen in der Oberfläche, die z.B. durch nicht sachgemäßen Umgang mit Lösungen (liegen lassen auf der Fläche und nicht nachspülen) verursacht werden.

Restfeuchte:

Der Feuchtigkeitsgehalt des Untergrundes muss < 3% bzw. <4% bei PMMA liegen um mit der Beschichtungsmaßnahme beginnen zu können. Bei Bedarf kann eine Messung von uns durchgeführt werden. Wir gehen davon aus, dass nach heutigem Stand der Technik bauseits eine Dampfsperre zum Schutz vor aufsteigender Feuchtigkeit vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir Sie uns darüber in Kenntnis zu setzen um entsprechende Maßnahmen (Spezialgrundierung / Sperrschicht) treffen zu können. Sollten wir nicht über die Untergrundverhältnisse ( Dampfsperre ) informiert sein, übernehmen wir keine Gewährleistung für evtl. Schäden ( Risse / Blasen ) die durch Wasserdampfdruck (aufsteigende Feuchtigkeit) entstehen.

Risse:

Für evtl. auftretende Risse in der Beschichtung, die konstruktionsbedingt vom Untergrund (Beton, Estrich etc.) kommen, übernehmen wir keine Gewährleistung.

Gerüche:

Bei der Verarbeitung von PMMA ‐ Harzen kommt es zu einer unangenehmen Geruchsentwicklung. Der starke Geruch der Monomere ist nicht gesundheitsschädlich, wird jedoch als störend empfunden. Die Gerüche sind nicht toxisch, können aber von offen gelagerten Produkten/Lebensmitteln angenommen werden. Unverpackte Waren sind daher auszulagern.

Zahlung:

  • Sofort ohne Abzug
  • Bei Auftragssummen über 5.000,00 € netto, 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 40 % Abschlagszahlung bei Arbeitsbeginn (Materialübereignung) und 30 % bzw. Restzahlung bei Abnahme.

Gewährleistung:

Für die Abwicklung unserer Arbeiten gilt die VOB ( Teil B ) als rechtliche Grundlage. Die Gewährleistung beträgt 4 Jahre nach VOB.

Technische Änderungen:

Technische Änderungen in Bezug auf unser Angebot sind vorbehalten.

Angebotsbindung:

An unser Angebot halten wir uns 3 Monate gebunden.